Der Imperialismus –
Grundzüge des monopolistischen
Kapitalismus

2.4
Organisationsformen des Monopols

Die bürgerlichen Auffassungen vom Monopol als Marktform gehen gewöhnlich von den Organisationsformen der Industriemonopole aus, deren Hauptformen Kartelle und Syndikate, Konzerne und Trusts sind.

Wie schon bei der Analyse und Darstellung der Industriemonopole muß auch zur Herausarbeitung des Wesens ihrer Organisationsformen die wissenschaftliche Methode der Abstraktion angewendet werden.

Kartelle und Syndikate sind im ursprünglichen Sinne monopolistische Vereinigungen oder Verbände privatkapitalistischer Einzelunternehmen, die unter der Vorherrschaft einiger Großunternehmen gebildet wurden. Mit der Gründung von Aktiengesellschaften änderte sich ihr Charakter. Nunmehr waren Kartelle und Syndikate monopolistische Vereinigungen oder Verbände von Aktiengesellschaften und privaten Einzelkapitalisten, wobei die Aktiengesellschaften gewöhnlich die Vorherrschaft ausübten. Schließlich wurden Kartelle und Syndikate im Rahmen einzelner Staaten und international unter der Vorherrschaft von Konzernen und Trusts gebildet. Die ursprünglichen „Stahlkontore“ und die „Rationalisierungskontore“ der Stahlindustrie sind zum Beispiel ein solches von Konzernen gebildetes Syndikat.

Ähnlich ist es mit den industriemonopolistischen Konzernen und Trusts. Wie es niemals ein unabhängig vom Bankkapital gebildetes Industriemonopol gegeben hat und auch heute nicht gibt, so hat es auch nie einen solchen Industriekonzern oder Trust gegeben. Schon die Tatsache, daß die Konzerne und die Trusts gewöhnlich als Kapitalgesellschaften – Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – gebildet wurden und auf der Kapitalbeteiligung und Kapitalverflechtung beruhen oder eine eigene Bank besitzen, schließt eine solche Möglichkeit aus. Dennoch bilden sowohl Kartelle und Syndikate beziehungsweise Konzerne und Trusts die organisatorischen Hauptformen des Industriemonopols und einen Ausgangspunkt für dessen Untersuchung.

Kartelle und Syndikate sind demnach unter Berücksichtigung des Gesagten monopolistische Vereinigungen juristisch selbständiger Unternehmen. Sie entstanden im Ergebnis der Konzentration der Produktion und des Konkurrenzkampfes auf dem Wege von Absprachen der konkurrierenden Großunternehmen, die die übrigen Unternehmen mit ökonomischen und außerökonomischen Mitteln zwangen, sich diesen Absprachen anzuschließen.

Das Ziel der Kartellbildung ist der Monopolprofit durch „Preisbindung“, das heißt durch Festlegung von Monopolpreisen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die verschiedensten ökonomischen und außerökonomischen Zwangsmittel und besonders juristische Mittel benutzt. Das Kartell selbst durchlief entsprechend der jeweiligen Entwicklung der Produktivkräfte, der kapitalistischen Produktionsverhältnisse, des Konkurrenzkampfes und der allgemeinen, in zyklischen Schwankungen sich vollziehenden wirtschaftlichen Entwicklung verschiedene Stufen.

Die unterste Stufe einer Kartellbildung sind mündliche Preisabsprachen, sogenannte Frühstückskartelle oder Gentlemen‘s Agreements. Dabei spielt die Preisführerschaft eine bedeutende Rolle, besonders dort, wo durch die Gesetzgebung die Kartellbildung behindert wird. Die Preisführerschaft ist eine verkappte Form von Abmachungen zwischen den größten Unternehmen über die Festlegung von Monopolpreisen. Ein solcher „Preisführer“ ist gewöhnlich die einflußreichste Firma, deren Preisen sich die übrigen Firmen anpassen, entweder, weil diese für sie günstig sind, oder weil sie es nicht wagen können, dem „Preisführer“, einer Mammutgesellschaft, zu widerstehen, da deren Sanktionen für sie verhängnisvoll werden könnten.44 Die monopolistische Preisführerschaft spielt auch heute eine bedeutende Rolle, wie das bei der Preisfestsetzung der Monopole der Automobilindustrie beobachtet werden kann.

Die ersten Kartelle waren noch nicht dauerhaft und fielen sowohl mit der weiteren Entwicklung der Produktivkräfte und des neu ausbrechenden Konkurrenzkampfes, besonders in Zeiten der Krise und der Depression, auseinander. Sie wurden daher bei der Neubildung durch Kartellverträge gestärkt. In diesen Kartellverträgen wurden nicht nur die Monopolpreise festgelegt, sondern auch die Maßnahmen zur Sicherung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen, das heißt die Sanktionen und Strafen gegen Vertragsverstöße. Die bloße Preisfestsetzung ließ eine gewisse Konkurrenz um den Absatz zu. Diese wurde dadurch eingeschränkt, daß der innere Markt unter die Großunternehmen aufgeteilt und das Preiskartell zu einem Gebietskartell entwickelt wurde. Diese Aufteilung war das Ergebnis des Konkurrenzkampfes der Großen und erfolgte entsprechend der Kapitalgröße und damit der ökonomischen Macht, da es eine andere Methode der Teilung im System der Warenproduktion und des Kapitalismus nicht geben kann.45

Die Kartelle legen also die Verkaufsbedingungen und die Zahlungstermine fest und verteilen die Absatzgebiete untereinander. Sie bestimmen die Menge der zu erzeugenden Produkte, indem sie für die einzelnen dem Kartell angeschlossenen Betriebe oder Unternehmen Produktionsquoten festlegen. Sie setzen die Preise fest und verteilen die Profite unter die Unternehmen.

Das geschieht besonders in der zum Syndikat entwickelten Kartellform. Auf der Grundlage der monopolistischen Preis-, Absatz- und Produktionsregulierung wird die juristische Selbständigkeit der dem Syndikat angeschlossenen Unter-nehmen dadurch eingeschränkt, daß sie ihre Waren über eine einheitliche Verkaufsorganisation absetzen müssen. In Deutschland entwickelte sich, wie Lenin feststellte, auf diese Weise das Rheinisch-Westfälische Steinkohlensyndikat, das bei seiner Gründung im Jahre 1893 bereits 86,7 Prozent, im Jahre 1910 95,4 Prozent der gesamten Kohleförderung dieses Gebietes beherrschte. Dieses Syndikat spielte in der Weimarer Republik eine bedeutende Rolle und war einer der Finanziers des deutschen Faschismus. Es hat seine Fortsetzung in der heutigen Ruhrkohle AG gefunden.

Die Kartelle und Syndikate sind eine weitverbreitete Form des Industriemonopols. Sie beschränken sich nicht auf die einzelnen kapitalistischen Staaten. Schon zu Lenins Zeiten gab es riesige internationale Kartelle.

Seit der Existenz der Kartelle und Syndikate gibt es auch den Kampf um das gesetzliche Kartellverbot. In den meisten kapitalistischen Ländern wurde ein solches Kartellverbot beschlossen. Diese Gesetze sind aber so abgefaßt, daß sie für monopolistische Kartellabsprachen weitere Möglichkeiten bieten oder umgangen werden können. Ein anschauliches Beispiel dafür waren die Versuche des BRD-Kartellamtes in der Mitte der 70er Jahre, gegen die Preisabsprachen und enormen Preiserhöhungen der internationalen Erdölkonzerne Verfahren einzuleiten, die jedoch alle ohne Ergebnis verliefen und eingestellt wurden.

Während des imperialistischen Krieges wurden durch staatlichen Zwang Kartelle gebildet, in denen großen Monopolen die Vorherrschaft und Führung übergeben wurde. Diese Zwangskartelle hatten die Aufgabe, alle Ressourcen und Arbeitskräfte für die Rüstungsproduktion und Rüstungsprofite vollständig zu erfassen. Ihre Bildung war mit der Vernichtung kleiner und mittlerer Unter-nehmen verbunden. Die monopolkapitalistische Zwangswirtschaft, die in Deutschland im Ersten Weltkrieg unter der Leitung des Generaldirektors der AEG, Walther Rathenau, schon in bedeutendem Maße entwickelt war, erreichte im Faschismus vor und während des Zweiten Weltkrieges ihren Höhepunkt.

In Deutschland entwickelten sich, wie Lenin hervorhebt, die Industriemonopole unter dem Schirm der Schutzzölle vor allem in Form der Kartelle; in den USA standen – als Auswirkung der gegen die Kartelle gerichteten Gesetzgebung – die Trusts im Vordergrund.

Konzerne sind Monopolunternehmen, die sich entweder durch horizontale Zentralisation der Produktion und des Kapitals – Angliederung von Betrieben und Unternehmen gleichartiger Produktion – oder durch vertikale Zentralisation auf dem Wege der Kombination – Angliederung von Betrieben vorangehender oder nachfolgender Produktionsstufen – herausbilden und dadurch eine ökono-mische Machtstellung erringen, die ihnen Monopolprofite gewährleistet. Das Instrument zur Verwirklichung dieser horizontalen und vertikalen Zentralisation der Produktion ist das fiktive Kapital, insbesondere das Aktienwesen.

Der Ausgangspunkt einer solchen Monopolbildung ist gewöhnlich die Beherrschung eines Großunternehmens eines bestimmten Produktionszweiges in Form einer Aktiengesellschaft. Der Hauptaktionär dieses Unternehmens macht seinen Einfluß auf den Vorstand der Gesellschaft dahingehend geltend, daß ein Teil der Profite dieses Unternehmens und – durch die Verbindung mit einer Großbank – Kredite dieser Bank zum Ankauf der Mehrheit der Aktien anderer Unternehmen verwendet werden. Die betreffenden Unternehmen stehen meist selbst unter Konkurrenzdruck und sind daher an einer Konzernbildung interessiert. Es erfolgt ein Aktienaustausch und damit eine Kapitalverflechtung mit dem Großunternehmen.

Ein anderer Weg zur Konzernbildung ist der, daß der Hauptaktionär den Vorstand des Großunternehmens veranlaßt, den Profit und die Kredite zur Neugründung von Unternehmen, sogenannte Tochtergesellschaften, zur Aufnahme von für die Konzernbildung wichtigen Produktionen oder als Grundlage für die Kapitalverflechtung mit anderen Unternehmen zu nutzen. Auf beiden Wegen sind solche großen Konzerne der BRD wie Siemens, Flick, Thyssen, Mannesmann und andere entstanden.

Konzerne sind demzufolge Monopolunternehmen, die aus einer Kapitalverflechtung formaljuristisch selbständiger Unternehmen hervorgegangen sind und entweder auf einer horizontalen oder auf einer vertikalen Zentralisation der Produktion und des Kapitals beruhen. Oftmals vereinigen sie beide Formen der Zentralisation der Produktion und des Kapitals miteinander.

Trusts bilden ebenfalls einen durch horizontale oder vertikale Zentralisation der Produktion und des Kapitals und durch Kapitalverflechtung gebildeten Komplex von Unternehmen, deren formaljuristische Selbständigkeit jedoch aufgehoben ist und die einer einheitlichen Leitung untergeordnet sind. Die Vereinigung der dem Trust zugehörigen ursprünglich formaljuristisch selbständigen Unternehmen erfolgt durch die Fusion.

Eine Unterscheidung zwischen den monopolistischen Organisationsformen Konzern und Trust ist heute kaum noch möglich. Sowohl ein Konzern als auch ein Trust besteht gewöhnlich im Kern aus einem Komplex von Unternehmen und Betrieben, die weder rechtlich noch formal selbständig sind. Dieser Komplex ist nach ökonomischen und technologischen Gesichtspunkten, das heißt nach den effektivsten Verwertungsbedingungen, organisiert und wird von einer Zentrale geleitet. Dem Kern des Konzerns oder Trusts sind durch Kapitalbeteiligungen und Kapitalverflechtungen, durch Gründung von Tochter-, Enkel- und anderen Gesellschaften formal und rechtlich selbständige Unternehmen angeschlossen.

Der Konzern ist heute die herrschende Organisationsform des Industriemonopols. Das hat seinen Grund in der gewaltigen Entwicklung der Produktivkräfte sowie darin, daß die Konzentration der Produktion und des Kapitals durch die Akkumulation von Monopolprofiten, die umfangreiche Aufnahme von Investitionskrediten, durch das Aktienwesen und durch staatsmonopolistische Finanz- und Steuermaßnahmen sprunghaft beschleunigt wurde. Dadurch hat das monopolistische Kapital riesige Dimensionen erreicht und konnte den gewaltigen Prozeß der Vergesellschaftung der Produktion dem Gesetz des Monopolprofits unterordnen.

Auf diese Weise entstanden und entwickelten sich schon zu Lenins Zeiten in den USA die mächtigen Monopole der Standard Oil Co., der United States Steel Corp., der General Electric Co. Das auf diese Weise entstandene Monopol gewährleistet Riesengewinne und führt zur Bildung technischer Produktionseinheiten von unermeßlichem Umfang.“46

Die Industriemonopolbildung wurde besonders durch die Rüstung gefördert und beschleunigt. Hier war der Ausgangspunkt oft eine für die Kriegstechnik wichtige Erfindung, zum Beispiel der Panzerstahl bei Krupp, der Telegraph bei Siemens. Die Monopolisierung dieser Erfindungen brachte staatliche Groß-aufträge zu Monopolpreisen und Staatskredite ein, die die rasche Ausdehnung der Produktion, die Gründung und den Aufkauf von Unternehmen und die Bildung eines Konzerns ermöglichten.

Für alle genannten amerikanischen Trusts und deutschen Konzerne wie auch für ähnliche Trusts und Konzerne anderer Länder gilt, was schon einleitend bemerkt wurde: daß es sich nicht um reine Industriemonopole handelt. Sie sind aufs engste mit den Banken verflochten und erzielen Monopolprofite nicht nur durch die Monopolisierung von Produktion und Markt, sondern auch durch großangelegte Finanz- und Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren und selbst mit Währungen. (Darauf wird bei der Behandlung des Finanzkapitals näher eingegangen.) Heute herrschen Industriemonopole in Form von Konzernen in den meisten Produktionszweigen.

Die großen Konzerne und Trusts sind über die staatlichen Grenzen hinausgewachsen und haben sich zu internationalen und multinationalen Monopolen entwickelt. Außerdem sind neben die auf der Kombination beruhenden Konzerne und Trusts die sogenannten Konglomerate, die Mischkonzerne, getreten. Ihre Bildung hat zwei Hauptursachen.

Erstens entstanden sie durch das Wirken des Gesetzes der Konzentration und Zentralisation des Kapitals aus der Kombination heraus durch Diversifikation, und zwar durch eine gewisse Verselbständigung einzelner, technologisch miteinander verbundener Glieder der Kombination. Es werden zum Beispiel Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, Produktionsverfahren, Absatzmethoden usw. durch neueröffnete oder angegliederte Betriebe genutzt, deren Produktion nicht zur technologischen Kette der Kombination gehört.

Zweitens entstanden Konglomerate durch die Verschlechterung der Verwertungsbedingungen des Kapitals nach dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg. Zur Verbesserung und Sicherung der Verwertung des Kapitals wird überschüssiges Kapital in Unternehmen mit profitabler Produktion angelegt. Das Konglomerat umfaßt deshalb auch Unternehmungen, die keinerlei technologischen Zusammenhang haben.

Die neuen Konglomerate sind Fusionen, für die es keinerlei technologische, produktionsmäßige oder absatzbedingte rationelle Gründe gibt. Sie erreichen die äußerste Grenze kapitalistischer Anarchie. Bei ihrer Bildung dominiert nur ein Gesichtspunkt, nämlich die Erwartung hoher Monopolprofite.

Die Bildung von Kartellen, Syndikaten, Konzernen und Trusts treibt die Vergesellschaftung der Produktion voran. Bürgerliche Ökonomen und Revisionisten, wie beispielsweise schon Eduard Bernstein, knüpften daran an und behaupteten, daß dadurch der anarchische Charakter der kapitalistischen Produktionsweise aufgehoben werde. Aber die monopolkapitalistische Vergesellschaftung der Produktion ist und bleibt eine kapitalistische Form der Vergesellschaftung. Sie dehnt zwar die Planung und Organisation der Produktion der einzelnen Betriebe auf ganze Komplexe von Betrieben aus, die mit modernsten wissenschaftlichen Methoden geleitet werden. Aber gerade dadurch wird der anarchische Charakter der gesellschaftlichen Produktion des Kapitalismus verstärkt, denn es wird die ungleichmäßige Entwicklung der einzelnen Produktionszweige und innerhalb der Produktionszweige der Betriebe und Unternehmen vertieft. Dadurch werden die kapitalistischen Überproduktionskrisen verschärft.

„Die Ausschaltung der Krisen durch die Kartelle ist ein Märchen bürgerlicher Ökonomen, die den Kapitalismus um jeden Preis beschönigen wollen. Im Gegenteil, das Monopol, das in einigen Industriezweigen entsteht, verstärkt und verschärft den chaotischen Charakter, der der ganzen kapitalistischen Produktion in ihrer Gesamtheit eigen ist … Die privilegierte Stellung, die die am stärksten kartellierte sogenannte Schwerindustrie, besonders die Kohlen- und Eisenindustrie, einnimmt, ruft in den übrigen Industriezweigen eine ‚gesteigerte Planlosigkeit‘ hervor …“47 Die Überproduktionskrisen mit ihren Zusammenbrüchen großer und kleiner Unternehmen verstärken die Konzentration und Zentralisation der Produktion und des Kapitals und damit den Monopolisierungsprozeß.

Es sind gerade der hohe Grad der Vergesellschaftung der Produktion durch das Industriemonopol und das Fortbestehen der privatkapitalistischen Aneignung durch wenige Monopolkapitalisten, die alle Widersprüche des Kapitalismus verschärfen, insbesondere den Widerspruch zwischen der Arbeiterklasse, den Bauern und anderen Werktätigen und der Monopolbourgeoisie sowie den Widerspruch zwischen der monopolistischen und nichtmonopolistischen Bourgeoisie. Der Kampf um die Beseitigung der Herrschaft des Monopolkapitals wird auf die Tagesordnung gesetzt.

Eine spezifische Erscheinungsform der Monopolbildung sind die Staatskonzerne. Staatliche Betriebe gibt es schon seit Beginn des Kapitalismus. Sie dienten zum Beispiel als Einnahmequellen des Staates, der Versorgung des Militärs mit Waffen usw. Mit dem Übergang des Kapitalismus in das Stadium des monopolistischen Kapitalismus und der damit verbundenen Verschärfung der ökonomischen und sozialen Widersprüche traten im Zusammenhang mit dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg Veränderungen in der Funktion der Staatsbetriebe ein, indem sich auch hier die Monopolbildung durchsetzte. In allen europäischen entwickelten kapitalistischen Ländern befinden sich große Teile der Industrie, des Bergbaus und des Verkehrs in staatlichem Besitz. Für diese Entwicklung gibt es im wesentlichen drei Gründe: erstens die Rüstungs- und Kriegspolitik, die besonders im imperialistischen Deutschland zur Verstaatlichung der Eisenbahnen führte; zweitens die Auswirkungen der zyklischen und chronischen Krisen, die zum Beispiel in Großbritannien in bestimmten Produktionszweigen sinkende Profitraten, Unrentabilität und technische Rückständigkeit hervorriefen; drittens den Kampf der Arbeiterklasse um die Einschränkung der Macht der Monopole, der nach dem Zweiten Weltkrieg zum Beispiel in Frankreich, als auch Kommunisten in der Regierung saßen, die Verstaatlichung großer Teile der Monopole der verarbeitenden Industrie bewirkte.

In den kapitalistischen Ländern wurden nach dem Zweiten Weltkrieg mit der relativen Festigung der Herrschaft des Monopolkapitals die verstaatlichten Betriebe in Staatskonzerne verwandelt, so zum Beispiel in der BRD die Vereinigte Elektrizitäts- und Bergwerks-AG (VEBA), das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk AG (RWE), die Volkswagenwerke AG; in Frankreich der Automobilkonzern Renault; in Italien der Chemiekonzern Ente Nazionale Idrocarburi (ENI).

Die Staatskonzerne sind in der Regel juristisch selbständige Unternehmen in Form von Aktiengesellschaften, in deren Vorständen und Aufsichtsräten aufgrund von Aktienbesitz auch die Vertreter der großen Industrie- und Bankmonopole sitzen und den bestimmenden Einfluß ausüben. Diese Konzerne werden nach den gleichen Profitprinzipien geleitet wie die privaten monopolis-tischen Konzerne, wobei sie besonders als Rohstoff- und Energieproduzenten den Privatmonopolen ihre Erzeugnisse zu niedrigen, oft unter den Selbstkosten liegenden Preisen liefern, von der Bevölkerung jedoch monopolistische Überpreise verlangen.

Die Staatskonzerne sind Ausdruck für die Überreife und Fäulnis des Kapitalismus. Sie dokumentieren, daß das Monopol- und Finanzkapital nicht mehr ohne unmittelbare Eingriffe des Staates in den gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß des Kapitals existieren kann. Da aber der Staat von den Monopolen beherrscht wird, mit ihrer ökonomischen Macht zum staatsmonopolistischen Kapitalismus verschmolzen ist, wird diese im Prinzip fortschrittliche, über die kapitalistischen Produktionsverhältnisse hinausdrängende Entwicklung in den Dienst der Profitmaximierung und Stärkung der Macht der Privatmonopole gestellt.