RotFuchs 231 – April 2017

Staat und Kirche im „Luther-Jahr“

Bündnis von Thron und Altar heute?

Prof. Dr. Horst Schneider

Ab April 2017 wird das Mammutprogramm abrollen, das Staat und Kirche für das 500. Jubiläum der Reformation vorbereitet haben. Bei diesem „wichtigsten Ereignis für Deutschland“ wird es Gottesdienste und Kongresse, Ausstellungen und Pilgerwanderungen, Buchveröffentlichungen und neue Gedenkstätten geben. Wie weit wird die Vermarktung des Ereignisses gehen? Eine Ahnung davon verschafft uns die Wochenzeitung des Bundestages „Das Parlament“ in einer Sonderausgabe (9. Januar 2017). Da ist manches erstaunlich.

Nach dem Grundgesetz sind in Deutschland Staat und Kirche getrennt. Dennoch feiern Kirche und Staat die Reformation gemeinsam. Schon im Februar 2011 hat die damalige CDU-FDP-Regierung einen entsprechenden Beschluß gefaßt. In ihm werden positive Wirkungen der Reformation gewürdigt: die „sprachschöpferischen Leistungen“ Luthers und der „Bildungsschub“ im Ergebnis seines Wirkens und die Rolle Luthers als „Wegbereiter der Demokratie“, zu der die Kategorie des Reformators von der „Freiheit eines Christenmenschen“ beigetragen habe. Die Regierung hat die Reformation als „Ereignis von Weltrang“ gewertet, weil sie „revolutionär“ und „neuzeitfähig“ gewesen sei. Wir haben zu prüfen: Was ist revolutionär an der Reformation? Worin besteht ihre „Neuzeitfähigkeit“?

Die „Events“ dieses Jahres werden von Staat und Kirche in einem Land organisiert, in dem 54 % der Deutschen im Westen, 84 % im Osten gar keine oder kaum Bindungen an christliche Werte haben.

Auf die finanziellen Aspekte kommen wir zurück.

Luther-Jubiläen und die Politik der Herrschenden

Vergleicht man Luther-Ehrungen, z. B. im Kaiserreich 1917, während des Faschismus und in der DDR, kann man erhebliche Unterschiede feststellen, obwohl sich die Fakten zur Reformation kaum geändert haben. Es würde schnell sichtbar, daß es weniger um Luther, mehr um die jeweilige Politik ging. Luther war 1917 deutscher Recke, der gegen das „böse Rom“ und den „Erbfeind“ Frankreich kämpfte. Die Hymne des Reformators „Ein feste Burg ist unser Gott“ wurde zum Trost für die Soldaten des Kaisers, der an der Spitze der protestantischen Kirche stand.

Was macht Luther für den Staat so „neuzeitfähig“?

Sind es „wirklich faszinierende Parallelen zur heutigen Zeit“, eine Welt im Umbruch, „den Menschen kommen wichtige Dinge abhanden wie der Glauben, aber auch Autoritäten, die einem die Richtung weisen könnten“, wie im „Spiegel“ (45/2016, Seite 144) zu lesen war?

Ist es der Geist der Nächsten- und Feindesliebe, der das Handeln Christi prägte und als Vorbild in christlich-abendländischen Sonntagsreden dient?

Sind es die Gehorsamspflicht und der Untertanengeist, von dem das Luthertum (bei Strafe der ewigen Hölle) geprägt ist? Oder ist es immer noch die Religion als „Opium des Volkes“, wie Karl Marx annahm?

Martin Luther über Kriege und den „Wehrstand“

Zuerst und vor allem ist zu fragen, wie der Reformator es mit der Friedensbotschaft Christi hielt, welche Tradition von seinem Verhalten ausging und bis heute die Militärpolitik beeinflußt. Luther hatte es vor allem mit zwei Kriegen zu tun, mit dem Vormarsch der Türken nach Wien 1529 und dem großen deutschen Bauernkrieg 1525.

Den Vormarsch der Türken betrachtete er als Bedrohung des christlichen Abendlandes, den Kampf der Habsburger als einen Krieg Gottes gegen den Teufel. Der Koran war für ihn ein „Buch voller Lügen“. Die Losung „Gott mit uns!“ und die Verteufelung des jeweiligen Feindes blieb eine Konstante für die Lutheraner bis zu Hitlers Aggressionskriegen. Militärbischöfe gehören noch heute zum militärischen Geschäft der Herrschenden. Diese Tradition wird in den Nebel des Vergessens verbannt statt mit ihr zu brechen. Sie wird auch heute gebraucht.

Der Bauernkrieg berührte Luther persönlich, denn sein Zentrum lag in Thüringen. Die Bauern wurden durch Luthers Amtsbruder Thomas Müntzer geführt. Luthers Aufruf vom 4. Mai 1525 „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ war blanke Mordhetze: „Aufruhr ist des Todes schuldig … als eine Sünde der Obrigkeit“. Mit der Einteilung in den „Nährstand“ für die Bauern und den „Wehrstand“ erwies sich Luther objektiv als „Fürstenknecht“ Die Fürstenhörigkeit und der preußische Untertanengeist entstanden mit Luther.

Luthers Antijudaismus

Es gibt noch eine weitere Konstante im Denken und Handeln Luthers, die verhängnisvolle Folgen bis in die Gegenwart hat. Luther war Antisemit. Das ist nicht völlig vergessen zu machen. Deshalb werden „Erklärungen“ angeboten wie im „Spiegel“ (45/2016). Auch wenn Luther antisemitisch und fremdenfeindlich wurde, ist dies nicht mit heutigem Antisemitismus zu vergleichen. Der Theologe Martin Stöhr kam zu dem Schluß, daß Luthers Angriffe auf die Juden „eine Jahrhunderte überdauernde Explosivkraft besaßen“. Die Nazis konnten sich auf Luther berufen. Der religiös begründete Antisemitismus Luthers konnte ohne nennenswerte Schwierigkeiten in den rassistisch begründeten Antisemitismus Hitlers übergehen – auch in der Lutherkirche. Ich weiß, daß solche Fakten manchem Geistlichen Schwierigkeiten bereiten. Als ich 1983 auf deren Wunsch vor Dresdner Pfarrern zum marxistischen Luther-Bild gesprochen hatte, sagte mir der Landesbischof: „Für Sie ist es leicht, über Luthers Schwächen zu sprechen. Für Sie ist er Mensch, für uns ist er Reformator.“ Also ein Beinahe-Gott?

Inzwischen scheint sich bei der Luther-Ehrung 2017 stärker die Dialektik zwischen der Würdigung Luthers und scharfer Kritik durchzusetzen. Stefan Cesannes faßte die Dialektik so: „Martin Luther war ein kirchlicher Revolutionär, aber kein Heiliger.“ Mit diesem Urteil lassen sich Verfehlungen des Reformators „vermenschlichen“.

Über Ablaßhandel und kirchliche Finanzen

Wir fragten: Worin bestand das Revolutionäre in der Reformation? Was war denn tatsächlich geschehen? Luthers Thesen richteten sich gegen den Ablaßhandel, den Papst Leo X. 1515 eingerichtet hatte.

Wer einen Ablaßbrief kaufte und damit Geld nach Rom schickte, konnte sich vom Fegefeuer freikaufen. Es erboste Luther, daß Himmel oder Hölle vom Geld abhingen: „Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet“, wetterte er. Auch die Fürsten waren nicht erfreut, wie der Reichtum ihrer Länder nach Rom geschleppt wurde. Am Anfang der Reformation stand die Verfügung über Geld, nicht die Gründung einer weiteren christlichen Kirche. Bald standen auch andere Reichtümer der Papstkirche zur Disposition. Die Diskussion über die kirchlichen Finanzen wird auch im Luther-Jahr wieder aufflammen. Trotz der Trennung von Staat und Kirche, die im Grundgesetz verankert ist, werden die deutschen Kirchen aus Steuergeldern alimentiert. Die entsprechenden Festlegungen gehen auf Napoleon I. „Reichsdeputationshauptschluß“ 1803 zurück. Als Grenzen neu gezogen wurden und Kircheneigentum betroffen war, wurden staatliche Zahlungen an die Kirche festgelegt. Deshalb fließt viel Steuergeld ohne Zweckbindung an die Kirchen. Seit der Gründung der BRD 1949 sind es 12 Mrd. Euro, 2015 waren es ca. 500 Millionen Euro. Der Staat zieht auch die Kirchensteuer ein. Er trägt die Kosten für kirchliche Schulen, Pflegeheime, Krankenhäuser, Kindergärten usw. Das Ansehen, das sich Kirchen mit Sozialleistungen erwerben, schaffen Steuerzahler, von denen mehr als die Hälfte nicht in der Kirche sind. Reinhard Bingener von der FAZ lobt: „Die Kirchen sind längst zu Angelpunkten zivilgesellschaftlichen Engagements geworden.“ Wem nutzt das? Muß das so bleiben?

Das Luther-Jahr und die DDR

Die bis jetzt kaum zu beantwortende Frage ist: Wird das Luther-Jahr mißbraucht werden, um auch die staatlich verordnete Verleumdung der DDR zu fordern? Im „Parlament“, das diesem Bericht zugrunde liegt, gibt es nur einen kleinen Artikel. Christoph Irion überschrieb ihn: „Zwischen Anpassungsstrategien und Widerstandsaktivitäten“. Sowohl für die Nazizeit als auch für die DDR wird verallgemeinert: „Die Kirchen konnten niemals voll in das Regime integriert werden.“ Der Autor legt also unausgesprochen den Maßstab der Totalitarismus-Doktrin zugrunde: Beide „totalitären Diktaturen“ hätten abgelehnt werden müssen. Irion gerät mit den Fakten, die er selber nennt, in Konflikt. Die „deutschen Christen“, die das Führerprinzip praktizierten und den Antisemitismus in die Kirche brachten, stellten ab Juli 1933 in 26 von 28 Landeskirchen den Bischof. Dibelius hatte Hitler am „Tag von Potsdam“ gehuldigt. Die Bonhoeffer und Niemöller waren Ausnahmen und kirchlich geächtete Außenseiter. Der kirchliche Apparat trug die faschistische Kriegführung mit.

Für die DDR wird hervorgehoben, daß sie der Atheismus kennzeichnete, daß es in den 50er Jahren „Übergriffe“, Haftstrafen und Schikanen gegeben habe. Immerhin: „Die Verfolgung Andersdenkender erfolgte in der DDR subtiler als im NS-Regime.“ Konkret wird der Artikel bei der Darstellung des Widerstands von Kirchenvertretern gegen die DDR-Obrigkeit. Genannt werden Harald Bretschneider, Rainer Eppelmann, Friedrich Schorlemmer und Joachim Gauck. Sie hätten mit Massenprotesten die DDR im Herbst 1989 zum Einsturz gebracht. Luthers Forderung, der Obrigkeit zu gehorchen, der demagogische Mißbrauch von Bibelsätzen, die Heuchelei derjenigen, die in der DDR Waffen ächteten, ihren Einsatz aber heute weltweit fordern, wird im Beitrag Irions verschwiegen. Ob die Legendenbildung über die Kirche in der DDR dem Anliegen des Luther-Jahres entspricht, muß nicht ich beurteilen. Die noch lebenden DDR-Bürger hören den Namen Luther nicht zum ersten Mal, und sie wissen gut, wie die Beziehungen zwischen Staat und Kirche gestaltet waren.