RotFuchs 235 – August 2017

Fakten zur Staatsgrenze zwischen
der DDR und der BRD sowie
zur Grenze um Westberlin
(Teil 2 und Schluß)

Dr. Klaus Emmerich

9.

Die Staatsgrenze zwischen der DDR und der VR Polen wurde durch Vertrag vom 6. Juli 1950 festgelegt. Die Staatsgrenze wurde als Oder-Neiße-Friedensgrenze bezeichnet. Mit der Vereinnahmung der DDR durch die BRD wurde aus der Staats­grenze zwischen der DDR und Polen die deutsch-polnische Staatsgrenze.

Der Vertrag vom 12. September 1990 zwischen beiden deutschen Staaten und den ehemaligen Besatzungsmächten (Zwei-plus-vier-Vertrag) schuf die Voraussetzungen für den Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der BRD und der Republik Polen, der die zwischen ihnen bestehende Grenze aus dem Jahre 1950 bestätigte.

10.

Die gemeinsame Staatsgrenze zwischen der DDR und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik wurde von der historisch entstandenen Grenze gebildet und im Vertrag vom 27. März 1957 markiert. Mit Vertrag vom 4. Dezember 1980 sind Verlauf und Markierung am Dreiländereck DDR/ČSSR/VRP sowie am Dreiländereck DDR/ČSSR/BRD bestimmt worden.

In der Zeit vom 4. März 1982 bis zum 6. Dezember 1996 haben 19 Treffen der Grenz­bevollmächtigten und 31 Tagungen zu Vermessungsfragen stattgefunden. Das geschah, obwohl die DDR an die BRD angeschlossen wurde und die ČSSR sich als Staat auflöste und in zwei Teile zerfiel. Das „Grenzurkundenwerk“ allein über den sächsischen Grenzabschnitt umfaßt 780 Seiten. Für den bayrischen Grenzabschnitt sind es etwa 2500 Seiten.

11.

Das Hoheitsgebiet (auch Territorium, Staatsgebiet) der DDR umfaßte wie jedes an­dere nicht nur die Erdoberfläche mit allen Wasserflächen, sondern auch den darüber befindlichen Luftraum und das Erdinnere.

Der Verlauf der Staatsgrenze (Seegrenze) in der Lübecker Bucht zur BRD „bzw. den gegenüberliegenden Staaten“ wird ebenfalls im Grenzgesetz und seinen Nachfolge­bestimmungen geregelt. Dazu gehören Bestimmungen über die „Territorialgewässer“, die „Küstenlinie“, die „Grundlinie“, die „Seegewässer“ und „inneren Seegewässer“.

12.

Die „sture“ Haltung der BRD zum Grenzverlauf in einem Teil der Elbe geschah wider besseres Wissen! Beispiel ist die 87. Kabinettssitzung der Bundesregierung vom 6. November 1974 zu den „Verhandlungen mit der DDR über den Problembereich Elbe“. Während dieser Kabinettssitzung erläuterten die Bundesminister Maihofer und Gscheidle die Rechtslage zum Grenzverlauf auf der Elbe. Ein Grenzverlauf in der Mitte des Stromes, den die DDR vertritt und der auch von den Briten geteilt wird, würde bedeuten, daß die Bundesregierung die falschen Ansichten der ansässigen Bevölkerung, der Bundestagsabgeordneten, der Korrespondenten „sowie der in viele Konfrontationen verwickelten Angehörigen des Bundesgrenzschutzes, des Zollgrenz­dienstes und der Hamburgischen Wasserschutzpolizei“ korrigieren müßte. Es hätte bedeutet, daß es falsch sei, wenn behauptet würde, daß das Ostufer der Elbe die Staatsgrenze „bilde und die Hoheitsfahrzeuge der DDR sich auf der Elbe ohne Rechts­grundlage bewegen“ würden!

Weiter wurde auf ein Gespräch am 13. November 1974 zwischen Bundesminister Maihofer, Staatsekretär Schmude u. a. mit Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU aufmerksam gemacht, das „in einer ausgesprochen unangenehmen Atmosphäre“ stattfand. In Unkenntnis der tatsächlichen Rechtslage (Grenzverlauf Elbe – K. E.) sei die Oppositionsführung kaum für Argumente zugänglich gewesen und habe abschlie­ßend zum Ausdruck gebracht, daß sie „mit oder ohne Einsichtnahme in die alliierten Dokumente, die die Basis für unsere Haltung in der Elbefrage sein müssen, das The­ma im Bundestag aufzugreifen“ gedenke, heißt es in einem Vermerk Schierbaums vom 14. November 1974.

13.

Die Grenze um Westberlin war eine innere Grenze der DDR, weil sich Westberlin in­mitten der DDR und auf deren Hoheitsgebiet (Territorium) befand. Die allgemeinen völkerrechtlichen Regeln, die für eine Staatsgrenze gelten (wie z. B. die Ausdehnung in die Höhe bis an die Grenze von Luft- zum Weltraum oder in die Tiefe), galten für das Gebiet von Westberlin nicht. Westberlin war kein Bestandteil oder Teil der BRD, auch wenn das gern behauptet wurde und wird. Alle diesbezüglichen Regelungen der BRD wurden von den Westalliierten suspendiert.

14.

Die Benennung der Grenze um Westberlin während der 41jährigen Existenz der DDR als Staatsgrenze ändert nichts an der hier skizzierten Realität.

Veröffentlichungen u. a.

  • In guter Verfassung?
    Warum das Grundgesetz auf den Prüfstand gehört
    edition ost, Berlin 2010
  • Befohlene Entnazifizierung oder „verordneter“ Antifaschismus
    in Deutschland 1945 bis 1948?
    Eine Quellenedition, Books on Demand 2014
  • Staatsgrenzen im Kontext ihrer Zeit
    Rechtshistorische Betrachtungen
    Books on Demand 2017

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