RotFuchs 231 – April 2017

WISSENSCHAFTLICHE WELTANSCHAUUNG

Gerechtigkeit und Chancengleichheit

RotFuchs-Redaktion

Seit Mitte der 60er-Jahre hat der damalige „Deutschlandsender“ (später umbenannt in „Stimme der DDR“) eine auch in Westdeutschland gehörte und beachtete Sendereihe mit Vorträgen zu Fragen unserer wissenschaftlichen Weltanschauung ausgestrahlt, deren Manuskripte sich erhalten haben und die wir den Lesern des „RotFuchs“ in einer Auswahl zur Verfügung stellen – inhaltlich wurde nichts verändert, von unumgänglichen Kürzungen abgesehen. Man kann diese Vorträge lesen als Kapitel eines Geschichtsbuchs (dazu auch immer die Angabe des seinerzeitigen Sendetermins) und zugleich als Einführung in die Grundlagen marxistisch-leninistischen Denkens. Viele auch in den Vorträgen zum Ausdruck kommende Hoffnungen haben sich mit und nach der Konterrevolution von 1989/90 zerschlagen, manche Prognosen haben den Praxistest nicht bestanden. Wesentliche Erkenntnisse von Marx, Engels, Lenin und anderen unserer Theoretiker aber haben nach wie vor Bestand, an ihnen halten wir (gelegentlich deswegen als Ewiggestrige beschimpft) fest, sie wollen wir – auch mit dieser Serie – vermitteln.

Sendetermin: 6. Juni 1973

Bis auf den heutigen Tag haben Beruhigungsworte im Falle ersichtlicher und erwiesener Ungerechtigkeit mitunter den Verweis auf eine „höhere, überirdische Gerechtigkeit“ zum Inhalt.

Im Mittelalter spielten solche Gedanken eine ganz wesentliche und für die Festigung der damals herrschenden gesellschaftlichen Zustände – besser für deren Verfestigung – entscheidende Rolle: Das Fehlen der irdischen Gerechtigkeit, die erklärte Ungleichheit und Ungleichwertigkeit von Menschen, wurde von den Herrschenden als objektiv gegeben dargestellt, was bei dem damaligen Stand des allgemeinen Bewußtseins und der Erkenntnisse in religiöser Verkleidung als „von Gott gewollt und so eingerichtet“ erschien.

Die unterdrückten und auch nach dem geschriebenen Recht ungleichwertig behandelten Mehrheiten der Völker suchten Trost über ihre Lage in der Hoffnung, daß es im „Jenseits“ anders sein werde, und verbanden dies häufig auch mit dem Wunsch, daß eine ausgleichende überirdische Gerechtigkeit den sie in diesem irdischen Jammertal Ausbeutenden eine Art Rechnung für ihr Verhalten auf Erden vorlegen und auf deren Begleichung dringen werde.

Solange dieser Ausgleich durch eine „höhere Gerechtigkeit“ im „Jenseits“ erfolgen sollte, waren es die Herrschenden zufrieden, und sie ließen den für sie Arbeitenden diese Hoffnung; ja, sie taten sogar manches zu deren Förderung, wie den Bau von Kirchen, den Ausbau der „Seelsorge“ und ähnliches. Sowie es jedoch irgendwie und zu irgendeiner Zeit Bestrebungen, ja auch nur Ansätze dazu gab, die verkündete und ersehnte himmlische Gerechtigkeit schon auf Erden einzuführen, schickten sie Soldaten.

Bei allen gesellschaftlichen Umwälzungen – und darin gibt es auch heute keine Änderung – hat das Verlangen nach Gerechtigkeit einen zentralen Platz eingenommen. In allen bürgerlichen Revolutionen gehörte sie zu den entscheidenden Forderungen, und in ihrem Zeichen wurden Massen mobil.

Aber die bürgerlichen Revolutionen bedeuteten nicht das Ende der Ungerechtigkeit und den Beginn der wirklichen Chancengleichheit, sondern die Ersetzung einer Ausbeuterklasse durch eine andere.

Um auf dieser Stufenleiter der gesellschaftlichen Veränderungen zu einer neuen Qualität zu kommen, bedurfte und bedarf es einer qualitativ anderen Revolution, die die Macht in die Hände des werktätigen Volkes legt – eine Macht, die die materiellen Voraussetzungen und Grundlagen hat, um die Forderung nach Gerechtigkeit und Chancengleichheit für die Masse der Menschen überhaupt verwirklichen zu können.

Am 18. Mai jährte sich der Zusammentritt des Frankfurter Paulskirchen-Parlaments (1848) als Folge einer Reihe revolutionärer Ereignisse in fast ganz Europa und auch in Deutschland. Aus diesem Anlaß hat Frau Renger, die Präsidentin des Bundestages der BRD, einen Aufsatz veröffentlichen lassen, worin sie über „Ansätze zu sozialer Gerechtigkeit“ in diesem Parlament schreibt und zu der Schlußfolgerung gelangt: „Erst in diesem Jahrhundert sind neben den rechtlichen Schutz der individuellen Sphäre auch Rechtsansprüche des Staatsbürgers auf soziale Sicherheit und soziale Bedingungen getreten und zur Grundlage entsprechender Gesetzgebung gemacht worden.“

Da es guten Grund zu der Annahme gibt, daß Frau Renger dabei nicht die sozialistischen Staaten im Auge hat, wo dies auch durchgehende gesellschaftliche Wirklichkeit werden konnte, weil die materiellen und politischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, muß geprüft werden, inwieweit solche Feststellungen für ihre Umwelt tatsächlich gerechtfertigt sind. Nach einem Wort des stellvertretenden sozialdemokratischen Parteivorsitzenden Schmidt auf dem jüngsten Parteitag der SPD ist ein von ihm berufener „demokratischer Sozialismus“ „wesentlich mehr als ein allgemeines Bekenntnis zu den Idealen größtmöglicher Gleichheit, der sozialen Sicherheit, der Selbstbestimmung und des Gemeinschaftsgeistes. Es geht um die niemals abgeschlossene Aufgabe, Ungerechtigkeiten der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung abzubauen und … zu überwinden.“

Nun hat die Geschichte hinreichend bewiesen, daß die in den kapitalistischen Staaten bestehende Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung die soziale und die politische Ungerechtigkeit zur Grundlage hat. Ohne Ausbeutung, ohne kapitalistischen Profit funktioniert diese Gesellschaftsordnung eben nicht. Die Geschichte bestätigt, daß zwar Arbeiter ohne Kapitalisten, nicht aber Kapitalisten ohne Arbeiter existieren können. Und wenn das Aufkommen an eigenen Arbeitern nicht ausreicht, die Basis für den erstrebten Profit also zu schmal wird, holt man sich folgerichtig „Fremd“- oder Gastarbeiter. Besonders günstig gestaltet sich dieser Import von auszubeutender Arbeitskraft, wenn er gleichzeitig noch als soziale Maßnahme gegenüber den zureisenden Arbeitern getarnt werden kann, deren sozialer Status und deren zusätzliche Ausbeutung durch Mietwucher hier wohl keiner weiteren Kommentierung bedarf.

Die Einstellung zu Gerechtigkeit und Chancengleichheit ist natürlich sehr unterschiedlich. Denn diese Begriffe stehen ja für Klassenpositionen und werden – ob bewußt oder nicht – von Klassenstandpunkten her interpretiert. Nur selten läßt das geschriebene Gesetz in kapitalistischen Staaten Schlußfolgerungen auf die wirklichen Bedingungen zu. Ich möchte an das bekannte literarische Bild von Anatole France erinnern, der da sagte, das Gesetz gestatte es Armen wie Reichen gleichermaßen, von goldenen Tellern zu essen und unter Brückenbögen zu nächtigen. Wer zum Beispiel in der BRD mit der Straßenbahn fahren muß, für den ist die Erhöhung von Fahrpreisen, die Erhöhung der Nahrungsmittelpreise und der Mieten wohl eben doch qualitativ ein anderes Problem als das des Krupp-Erben, der – wie jüngst zu hören war – mit 4 Millionen Mark Jahresabfindung, ohne irgendeine nützliche Tätigkeit für die Gesellschaft, derzeit finanzielle Schwierigkeiten hat.

Dieser Tage ist ein Bericht des Statistischen Amtes der sogenannten Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg erschienen. Darin wird schwarz auf weiß nachgewiesen, daß von den führenden EWG-Partnern die Bundesrepublik schon immer am wenigsten für Bildung und Wissenschaft ausgegeben hat. Sie lag 1960 mit 9 Prozent der laufenden staatlichen Gesamtausgaben am Ende, und sie war mit 11 Prozent auch 1970 das Schlußlicht. 1971/72 war die Situation sicher nicht viel anders. Kritische Kommentatoren haben diese Statistik als Bestätigung einer Feststellung von Experten der OECD gewertet, die vor 1½ Jahren zu diesem Ergebnis kamen: „Die Bundesrepublik ist eine reiche und wohlhabende Nation. Im großen und ganzen hat sie in den letzten 20 Jahren auf dem Bildungssektor zuwenig investiert.“

Diese Angaben über Vergleiche zwischen kapitalistischen Staaten dürfen uns keinen Augenblick vergessen lassen, daß sie alle, gerade auf dem Gebiet des Bildungswesens, mit sozialistischen Staaten nicht zu vergleichen sind. In allen kapitalistischen Ländern liegt der Aufwand für diese Bereiche – die eine wesentliche Voraussetzung für reale Gerechtigkeit und Chancengleichheit sind – weit unter den Leistungen, die unter sozialistischen Bedingungen dafür aufgewendet werden. Damit wir uns recht verstehen – auch unter sozialistischen Bedingungen ist es keineswegs so, und dies kann auch nicht das Ziel sein, daß alle Bürger das gleiche Maß an Bildung, das gleiche Maß an Ausbildung genießen. Natürlich werden auch durch sozialistische Bedingungen Fähigkeiten und Begabungen keineswegs egalisiert.

Die entscheidende Differenz zu kapitalistischen Staaten besteht in der Chancengleichheit der Individuen, in den gleichen sozialen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsentfaltung, in der Schaffung von Bedingungen, die das Interesse an Bildung und Ausbildung stimulieren.

Damit wird die sachliche Voraussetzung für Gerechtigkeit dem einzelnen gegenüber geschaffen, auf der Basis gesetzlich verankerter Grundsätze, und dieser im frühesten Kindesalter einsetzende sozialistische Entwicklungsprozeß findet seinen Fortgang in der politischen Gleichberechtigung. Dies schließt die Gleichberechtigung der Frauen und Jugendlichen ein, das Entgelt nach der Leistung unter Berücksichtigung und Einbeziehung von Gesichtspunkten, die bei Frauen und Jugendlichen zusätzlich beachtet werden müssen. Das alles ist im Sozialismus Recht und Gesetz. Eine Gesellschaft, die nicht auf Profit, sondern auf die optimale Befriedigung der Bedürfnisse aller Bürger gerichtet ist, hat natürlich über den sozialistischen Staat ganz andere Möglichkeiten, auch Bildung und Wissenschaft zu entwickeln.

Zusammenfassend kann man also sagen: Gerechtigkeit und Chancengleichheit lassen sich nicht allein durch mehr oder minder zu akzeptierende Einsichten erreichen, sondern bedürfen bestimmter gesellschaftlicher – das heißt also ökonomischer, politischer und ideologischer – Bedingungen.

Solche Bedingungen zu schaffen ist in der gesellschaftlichen Entwicklung erst dem Sozialismus eigen. Erst auf der Basis des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln, also im Sozialismus und in vollem Umfang im Kommunismus, werden Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle möglich und Realität.