Erklärung zum Nicht-Verbot der NPD
Das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos hat mit außerordentlichem Befremden zu Kenntnis nehmen müssen, daß das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut und damit wahrscheinlich endgültig die Möglichkeit nicht wahrnahm, der eindeutig verfassungsfeindlichen, neofaschistischen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands die Legalität abzusprechen. Das Gericht stellte die Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP fest, ohne daraus Konsequenzen abzuleiten. Menschenverachtende Ideologie und rassistische Hetze zu verbreiten dürfte damit politisch und juristisch folgenlos bleiben. Das ist nicht hinnehmbar! Die NPD sei zu schwach, zu unbedeutend, zu unwichtig, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, heißt es. Daß die Partei seit 1964 neofaschistische Ziele verfolgt und damit Indoktrination betreiben darf, ist eine Ungeheuerlichkeit. Wenn gefordert wird, sich politisch mit dieser Partei auseinanderzusetzen, drängt sich die Frage auf, warum das seit dreiundfünfzig Jahren nicht oder nur halbherzig geschah.
In diesem Urteil einen Ausdruck starker Demokratie zu sehen, ist angesichts aktueller politischer Entwicklungen infam. Das insbesondere deshalb, weil die weltanschaulichen Positionen der NPD in neueren rechtspopulistischen Bewegungen und in der „Alternative für Deutschland“ ihre Fortsetzung erfahren und eine ernste Gefährdung der Demokratie darstellen. Ohne Einschränkung begrüßen wir die kompromißlose Haltung der Landesregierung des Freistaates Thüringen und der Leitung der Gedenkstätte Buchenwald zur Verhinderung rassistischer Provokationen am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2017.
Das Internationale Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos sieht sich auch künftig auf der Seite derer, die sich für Frieden, Völkerverständigung, Mitmenschlichkeit und Solidarität einsetzen, weil Faschismus keine Meinung, sondern ein Verbrechen ist.
Internationales Komitee Buchenwald-Dora und Kommandos, Januar 2017
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