Heinz Düx – Antifaschist
und Kämpfer für Demokratie
In den letzten Jahren ist viel über den Frankfurter Auschwitz-Prozeß gesprochen und geschrieben worden. Meist ging es dabei um die unmittelbaren Verfahrensbeteiligten, die an den 183 Verhandlungstagen teilgenommen haben. Zu ihnen gehörte nicht Heinz Düx, und trotzdem hat er entscheidend zur Vorbereitung dieses geschichtsträchtigen Verfahrens beigetragen.
Der am 24. April 1924 im hessischen Marburg Geborene studierte von 1942 bis 1948 auch an der dortigen Universität Rechtswissenschaft. 1948 wurde er promoviert und war ab 1954 als Richter in Hessen tätig. Bald wurde der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der spätere Initiator des Auschwitz-Prozesses, auf ihn aufmerksam, weil Düx sich dagegen wandte, daß alte Nazis als Richter in der jungen BRD eingesetzt werden. Ab 1960 arbeitete er für drei Jahre als Untersuchungsrichter beim Landgericht Frankfurt am Main. In dieser Zeit war er entscheidend an der Vorbereitung des Verfahrens gegen ehemalige SS-Angehörige des KZ Auschwitz beteiligt. Ihm oblag dabei vor allem die Einvernahme von Zeugen, aufgrund deren Angaben die Staatsanwaltschaft später die Anklageschrift fertigte. In dieser Zeit reiste er privat nach Auschwitz, um sich einen eigenen Eindruck von den Örtlichkeiten des grausamen Geschehens zu machen.
Heinz Düx mußte miterleben, welcher Widerstand in der damaligen Zeit innerhalb der bundesdeutschen Justiz bestand, wenn es um Verfahren gegen nazistische Gewaltverbrecher ging. Davon hat er sich nicht beirren lassen und die Auffassungen Bauers nachhaltig unterstützt.
Düx war Zeit seines Lebens ein konsequenter Antifaschist. Bereits 1945 war er in die KPD eingetreten. Später gehörte er der SPD und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes sowie der Vereinigung demokratischer Juristen an. So überrascht es nicht, daß er bis zum Ende seines Lebens ein kritischer Kommentator der bundesdeutschen Justizgeschichte gewesen ist. Davon künden viele erhalten gebliebene Aufsätze und Referate, die 2013 in dem Band „Justiz und Demokratie – Anspruch und Realität in Westdeutschland nach 1945“ als gesammelte Schriften erschienen sind. Als er 1970 zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt wurde, war er auch dort mit Entschädigungsfragen der Opfer des Nazismus beschäftigt.
1973 nahm er am Weltkongreß der Friedenskräfte in Moskau teil – Grund genug für die hessische CDU, zweimal zu versuchen, im dortigen Landtag ein Disziplinarverfahren gegen ihn und die Amtsenthebung durchzusetzen, was beide Male mißlang. Ihn verband eine enge Freundschaft mit den Professoren Wolfgang Abendroth und Helmut Ridder. Als ich ihn endlich persönlich kennenlernte, hatte ich schon sehr viel über ihn gelesen. Auf einer Tagung zum 50. Jahrestag des Auschwitz-Prozesses in Kassel hielt er einen Vortrag über seine damalige Tätigkeit als Ermittlungsrichter.
Obgleich er da bereits 90 Jahre alt war, sprach er mit großer innerer Bewegung, und man konnte spüren, wie sehr ihm der Kampf gegen alte und neue Nazis am Herzen lag. Im Anschluß daran berichtete er mir von den Behinderungen, die er während seiner Zeit im Justizdienst der Bundesrepublik erleben mußte, die sogar so weit gingen, daß seinem Sohn zunächst die Zulassung als Rechtsanwalt verweigert wurde. Sippenhaft gab es eben nicht nur bei den Nazis. Er kommentierte das mit den Worten: „Man schlug den Sack und meinte den Esel!“ Es bedurfte erst der Hinzuziehung prominenter Anwälte, darunter Friedrich Karl Kaul, um dem Sohn zu seiner beruflichen Existenz zu verhelfen.
Am 3. Februar 2017 starb Heinz Düx im Alter von 92 Jahren.
Siehe auch
Ernst Heinz: Würdigung eines Würdigen. Heinz Düx zum 90., in „RotFuchs“ Nr. 195 (April 2014),
Wilhelm Rösing: Der Einzelkämpfer. Richter Heinz Düx. Dokumentarfilm, 79 Min., 2011. U. a. mit Dr. Lisa Abendroth, Prof. Dr. Norman Paech, Rupert von Plottnitz und Prof. Dr. Gerhard Stuby
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