Wie ein Renegat in die Toga des
„Kommunismus-Forschers“ schlüpfte
Hermann Weber verpfiff seine Genossen
Am 29. Dezember 2014 starb 86jährig in Mannheim jener Hermann Weber, welcher in allen bürgerlichen Medien jahrzehntelang als „Kommunismus-Forscher“ bezeichnet worden war. Nach seinem Tod gab es – leider auch in linken Publikationen – Nekrologe, die den Renegaten der kommunistischen Bewegung gegen den Vorwurf, einer gewesen zu sein, in Schutz zu nehmen suchten.
Wie lagen die Dinge wirklich? Hermann Weber entstammte einer kommunistischen Familie. Sein Vater wurde von den Faschisten verfolgt und befand sich mehr als ein Jahr in Haft. 1945 trat der junge Weber der KPD bei. Ab 1947 leitete er die Redaktion des Zentralorgans der FDJ in Westdeutschland.
Bruchlos übernahm die neugegründete Bundesrepublik den haßerfüllten Antikommunismus der Faschisten. Zehntausende schwer belastete Nazis saßen bald wieder an den Schalthebeln in Wirtschaft und Politik, während Zehntausende Kommunisten und andere Antifaschisten abermals verfolgt, entlassen und eingekerkert wurden. Das geschah unter Bruch selbst der bürgerlichen Gesetze. Verbotsanträgen gegen die Freie Deutsche Jugend, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, den Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) und die KPD wurde ohne Skrupel stattgegeben. Auch Gerda Weber, Hermanns Frau, die in DFD und KPD aktiv war, gehörte zu den Inhaftierten.
1953 fahndete der Adenauer-Staat nach der Kommunistin Hanna Melzer. Die 1904 Geborene war unter Bergleuten in Lünen/Westfalen aufgewachsen und früh zur Antifaschistin geworden. Die Gestapo hatte sie 1934 verhaftet und, an Händen und Füßen gefesselt, wochenlang in Dortmunds berüchtigter „Steinwache“ isoliert, wo sie bei Verhören gefoltert wurde. Doch sie verriet keinen ihrer Genossen, weshalb man sie im Widerstand die „Eiserne Johanna“ nannte. Von den Faschisten zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, wirkte sie nach dem Krieg als KPD-Landtagsabgeordnete von Nordrhein-Westfalen und im DFD. Sie hätte untertauchen müssen, da gegen den Demokratischen Frauenbund ein Verfahren lief, welches am 10. April 1957 mit dem Verbot der Organisation endete.
Bei laufender Fahndung nach Hanna Melzer schrieb das BKA am 23. 0ktober 1953 an den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH), man habe Verbindung zu Hermann Weber aufgenommen, der sich „sehr zugänglich“ gezeigt und versprochen habe, „nach der Melzer zu forschen“. Weiter: „Unter dem Vorwand, die Melzer müßte zu einigen Punkten polizeilich gehört werden, die für eine beschleunigte Freilassung seiner [Webers, H. D.] Ehefrau aus der Haft von Bedeutung sein könnten, versprach W.[eber], falls sie im Raum Mannheim auftreten sollte, sie zur dortigen Kriminalpolizei zu beordern.“ Er werde auch versuchen, Frau Melzer dem Ermittlungsrichter des BGH zuzuführen. Weber hatte offensichtlich Erfolg, da wenig später seine Frau aus der Haft entlassen wurde. Hanna Melzer starb im Oktober 1960, nicht zuletzt an den Folgen der Gestapo-Haft.
Im Verbotsprozeß gegen den DFD war Gerda Weber eine Hauptzeugin der Anklage. Diese vertrat Nazi-Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Ottersbach, der im Faschismus für polnische Frauen Todesurteile gefordert und durchgesetzt hatte. Selbst unverurteilte Frauen hatte er sich „überstellen“ lassen, was deren Tod bedeutete. In den Gerichtsakten findet sich ein Aussageprotokoll von Gerda Weber, in dem sie erklärt: „Später, nachdem ich aus der Haft entlassen worden war, habe ich dann die Abkehr vom Kommunismus stalinscher Prägung mit meinem Mann vollzogen und gemeinsam mit ihm schriftstellerisch gegen die Politik Moskaus und der SED Stellung genommen.“
Und weiter: „In einem Prozeß der Westdeutschen Frauenfriedensbewegung gegen das Land Rheinland-Pfalz habe ich dann zutreffende Angaben über die Abhängigkeit der WFFB von der KPD gemacht. Ich bin auch bereit, in Zukunft auf entsprechende detaillierte Fragen Auskunft zu geben (…) Daß es sich nicht um leere Worte handelt, zeigt meine aktive Mitarbeit an den Arbeiten und Veröffentlichungen meines Mannes Hermann Weber, die gegen das SED-Regime gerichtet sind.“
Der 2004 aus der SPD ausgetretene Arno Klönne schrieb hierzu: „1954 kam es zur Trennung zwischen der KPD und Weber.“ Dabei verschwieg er allerdings den Grund: Weber wurde ausgeschlossen, weil er und seine Frau Genossen an die Adenauer-Justiz verraten hatten.
1954 wurde die FDJ in der BRD verboten. Ein Jahr später trat Weber der SPD bei. Seitdem versuchte er, der DDR und der revolutionären Arbeiterbewegung mit haßerfüllten antikommunistischen Publikationen so viel wie möglich zu schaden. Dabei berief er sich auf Fakten, die er bewußt fehlinterpretierte, in falsche Zusammenhänge stellte und teilweise unvollständig wiedergab, was dazu führte, daß sie zu Bibeln finsterster Reaktionäre wurden. Laut „Berliner Zeitung“ vom 23. August 2003 verstieg sich Weber sogar zu der Behauptung, er habe „der DDR einst zuviel Kredit in bezug auf die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingeräumt“.
Hermann Weber lehrte bis 1993 an der Universität Mannheim und war bis 2011 Mitglied des Stiftungsrates der „Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“.
Wenn ein solcher Mann nicht als Renegat bezeichnet werden darf, wer dann?
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