In der BRD unvorstellbar:
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Die Tatsache, daß Oppositionspolitiker aus den Reihen der Partei Die Linke und des Bündnisses 90/Die Grünen ihre Gesichter bei der Demonstration zum sogenannten Equal Pay Day – dabei ging es um gleiche Entlohnung von Frauen und Männern – in die Fernsehkameras hielten, scheint verständlich zu sein. Als sich jedoch Merkels junge Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) dieser Runde hinzugesellte, zeigte das freiheitlich-demokratische System der BRD seine paradoxe Seite. Die Szene vermittelte nämlich vordergründig den Eindruck, als wolle das Kabinettsmitglied aus Merkels Stall gegen die Politik der eigenen Regierung revoltieren.
Das aber ist mit Gewißheit ganz und gar nicht Sache der SPD in ihrer mit dem Godesberger Parteitag eingeleiteten derzeitigen Verfaßtheit. Das Bundesfamilienministerium ließ zwischendurch noch verlauten, seine Chefin „kämpfe“ um die Einführung eines Entgeltgleichheitsgesetzes. Die Floskeln „Wir kämpfen“ und „Das ist mit uns nicht zu machen“ gehören inzwischen zum Standardvokabular von Spitzenpolitikern der SPD, die sich indes nur in tollkühnen Ankündigungen ergehen.
Manuela Schwesig setzt übrigens auf „Transparenz von Löhnen und Gehältern“. Man glaubt, man habe sich verhört! Denn wer heutzutage in einer kapitalistischen Firma über sein Einkommen auch nur ein Sterbenswörtchen verliert, kann mit einer sofortigen Abmahnung, wenn nicht gleich mit Kündigung rechnen. Und manchen Männern, die der gleichen Tätigkeit wie in ein und demselben Unternehmen beschäftigte Frauen nachgehen, würde bei Offenlegung der betrieblichen Entgeltstrukturen und der bei Löhnen und Gehältern zutage tretenden Differenzen die Spucke wegbleiben. Wie soll da eine Anpassung von Frauenlöhnen an Männerbezüge überhaupt vonstatten gehen? Orientiert man sich am Kollegen mit dem niedrigsten Bruttobezug oder an dem mit dem höchsten?
Die Unternehmerseite ging bereits auf die Barrikaden und warnte heuchlerisch vor einem Klima des Mißtrauens und des Einander-Ausforschens, das zu „Unfrieden“ in den Betrieben führen werde. Damit dürfte sie wohl kaum das Verhältnis von Arbeitern und Angestellten untereinander im Auge haben, sondern Gefahr für das von ihnen geschaffene Willkürregime wittern.
Das Thema der gerechten Entlohnung von Frauen und Männern, das in der DDR überhaupt nicht aufgeworfen werden mußte, ist so alt wie die BRD selbst. Es wäre illusorisch zu glauben, daß eine tatsächliche Anpassung der Löhne und Gehälter unter kapitalistischen Bedingungen vollzogen werden könnte. Schließlich ist ja die Profitmaximierung das A und O dieser Gesellschaftsordnung.
Der Mindestlohn in Europa
In 21 von 28 EU-Mitgliedsstaaten gilt bereits ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Ausnahmen sind Dänemark, Finnland, ltalien, Österreich, Schweden und Zypern. In den meisten dieser Länder herrscht jedoch eine wesentlich höhere Bindung durch Tarifverträge, als dies zur Zeit in Deutschland der Fall ist.
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