RotFuchs 221 – Juni 2016

Kein Platz für Moral

Dr. Günter Herzog

Das neue Buch von Erich Buchholz trägt den Titel „Das Freiheitsgrundrecht und die Kriminalität“. Schon der Titel macht stutzig. Der Autor beweist, daß es einen Zusammenhang zwischen beidem im Rechtsstaat BRD tatsächlich gibt. Dabei geht er vom Freiheitsgrundrecht des Artikels 2 des Grundgesetzes (GG) aus, dem ersten aller Grundrechte.

Er spannt den Bogen über den Artikel 14 des GG und stellt fest, daß nur der das Freiheitsgrundrecht nutzen kann, welcher auch das notwendige Startkapital dazu hat. Wenn er darüber verfügt, dann darf er alles tun, wozu er durch sein Kapital in der Lage ist. Dann kann er sich freiheitlich entfalten, seine subjektiven Rechte geltend machen, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt oder soweit eine solche Verletzung möglich ist, weil sie nicht durch den Staat verhindert und geahndet wird. In der justitiellen Wirklichkeit des Rechtsstaates BRD sei das Risiko gering, bei der Geltendmachung des Freiheitsgrundrechtes für die Verletzung der Rechte anderer einstehen zu müssen. So gesehen gibt es einen Zusammenhang zwischen Verwirklichung des allgemeinen Freiheitsgrundrechts und der Kriminalität.

Bei Wirtschaftsverbrechen seien die Motive des Handelns dieselben, die auch als Motor der Ökonomie fungieren. Im allgemeinen Freiheitsgrundrecht des Artikels 2 des GG lägen bereits Anreize für die Begehung von Straftaten. Diese Anreize ergeben sich nicht allein aus dem Wortlaut von Artikel 2 GG, sondern aus den wirtschaftlichen Verhältnissen der BRD, die gemäß Artikel 14 GG auf Privateigentum beruhen. Selbst der einzelne Unternehmer ist nur so frei, wie es auch die Marktwirtschaft ist. Der Privateigentümer steht in einem unerbittlichen Konkurrenzkampf, in einem Krieg aller gegen alle, ob er will oder nicht. In diesem Krieg ist der Artikel 2 eine mutmachende Regel.

Ein Sittengesetz, wie es der Artikel 2 postuliert, gibt es in der kapitalistischen Marktwirtschaft nicht, auch nicht wenn diese „frei“ genannt wird. Moral und soziale Empfindsamkeit haben dort keinen Platz. So entlarvt der Autor mit seinem Buch die falschen Reden über Freiheit in diesem Lande.

Erich Buchholz:

Das Freiheitsgrundrecht und die Kriminalität

GNN-Verlag, Schkeuditz 2016, 84 S.

7,50 €