Krim-Referendum
entsprach der UNO-Charta
Bei Streitigkeiten über internationale Fragen berufen sich die Kontrahenten im Namen ihrer Regierungen oft auf dieselben Normen des Völkerrechts, interpretieren diese aber völlig konträr. Wie ist das zu erklären? Viele Grundbegriffe sind im internationalen Recht gar nicht oder nur vage definiert, so daß sie verschieden ausgelegt werden können.
In jüngster Zeit erlangte der Begriff Volksentscheid, auch als Referendum bezeichnet, besondere Bedeutung. Das Referendum, das dem durch die UNO-Charta fixierten Selbstbestimmungsrecht der Völker entspricht, kommt in der gesellschaftlichen Praxis vieler Staaten kaum zur Anwendung. In der BRD gestattet nicht einmal das Grundgesetz – bis auf den Ausnahmefall einer Neugliederung des Staatsgebietes und Regelungen in den Länderverfassungen – den Volksentscheid. Warum ist das so? Die Antwort liegt auf der Hand:
Weil die Politiker befürchten, daß das Volk anders entscheiden könnte, als Parlament und Regierung es wollen. Mit anderen Worten: Weil die Interessen des Volkes mit den Zielen der herrschenden Klasse und gewisser Politiker nicht übereinstimmen. Ein konkretes Beispiel: Bei einem BRD-weiten Referendum über das Afghanistan-„Engagement“ der Bundeswehr hätte sich die Mehrheit der Deutschen mit Gewißheit dagegen ausgesprochen.
Als Teilnehmer am Zweiten kapitalistischen Weltkrieg – mit 17 mußte ich 1944 noch Soldat werden – kann ich das nur bestätigen. Unsere Schlußfolgerung hieß: Nie wieder Krieg! Das hatten unsere Großväter und Väter schon 1918 gesagt.
Demgegenüber forderte Kriegsministerin von der Leyen, auch bundesdeutsche Truppen und Waffen an den Grenzen zwischen der EU und Rußland zu stationieren. Entspricht das etwa den Interessen des deutschen Volkes? Wie würde es sich in einem Referendum entscheiden? Ein solches Verlangen ist eine Beleidigung der Russen. Sie haben gemeinsam mit anderen Völkerschaften der UdSSR und den Alliierten der Antihitlerkoalition den deutschen Faschismus besiegt. Während des Zweiten Weltkrieges fanden über 65 Millionen Menschen den Tod. Am stärksten war die Sowjetunion betroffen. Sie verlor mehr als 28 Millionen Menschen.
Ein Wort zur Krim: N. S. Chruschtschow hat 1954 diese russische Halbinsel der Ukrainischen Sowjetrepublik vermacht, womit er gleich zweimal gegen das Völkerrecht verstieß. Einmal durch Verletzung der territorialen Integrität damals bestehender Staatsgebiete der UdSSR, zum anderen durch Mißachtung des Selbstbestimmungsrechts der Russen, weil er handelte, ohne sie gefragt zu haben. Durch das Referendum auf der Krim und die nachfolgenden Maßnahmen wurde die historische Gerechtigkeit wiederhergestellt. Zugleich konnte vereitelt werden, daß atomare US-Waffen im Falle eines späteren NATO-Beitritts der Ukraine auf der Halbinsel stationiert werden können. Warum aber erfolgt die Einkreisung Rußlands mit Raketen des Westens? Was würde Washington sagen, wenn Moskau ein zweites Mal Raketen auf Kuba installierte? Warum verschärfen sich die Beziehungen zwischen den USA und Rußland?
Aus meiner Sicht gibt es dafür nur eine Erklärung: Die USA wollen Rußland als konkurrierende Weltmacht wirtschaftlich, militärisch, politisch und territorial schwächen. Doch das ist Utopie. Dennoch sind die von der NATO eingeleiteten Maßnahmen äußerst gefährlich.
Ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Friedens ist der demokratische Volksentscheid, das Referendum. Fordern wir, daß diese scharfe Waffe der Demokratie endlich in das Grundgesetz aufgenommen wird. Erst damit würde dem Grundsatz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (GG, Art. 20) wirklich Rechnung getragen werden.
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