Maxime der DDR-Schmäher:
Haltet den Dieb!
Es füllt den schwarz-weiß und kunterbunt gedruckten Tages-, Wochen- und Monats-Blätterwald, abendliche TV-Talk-Shows, öffentliche Foren, Koalitionspapiere von Parteien, Erklärungen führender bundesdeutscher Staatsmänner und solcher, die es gerne werden möchten. Von extrem rechts bis hinein in „Die Linke“ erklingt es im Chor: „Die DDR war ein Unrechtssystem, ein Unrechtsstaat.“
Doch hin und wieder melden klügere Köpfe hierzu Zweifel an. Statt sich unmißverständlich zu erklären, schleichen sie wie die Katze um den heißen Brei oder winden sich wie ein Aal, um nicht öffentlich bekunden zu müssen, daß die DDR ein Rechtsstaat gewesen ist.
Einige „klammern“ sich ans Völkerrecht, das den Begriff „Unrechtsstaat“ nicht kennt. Es ist ein Versteckspiel vor jenen, welche das Leben in der DDR und deren Geschichte dem Reißwolf übergeben zu haben glauben. Die aber haben ihren Schmähbegriff ohne Rücksicht auf das Völkerrecht kreiert. Will man nicht begriffsstutzig sein, muß man die „Begriffsschöpfer“ gehörig stutzen und den Wölfen des Verrisses die Zähne ziehen.
Andere flüchten in „Vergleiche“. Sie meinen, wie ich kürzlich im blaßroten ND einem Interview mit dem Innenminister der damals bereits im Koma liegenden DDR entnahm, es könne doch nicht sein, daß man die DDR mit dem Unrechtssystem der Nazis auf eine Stufe stelle. Das wäre der DDR gegenüber deshalb ungerecht, weil sie im Ergebnis des 2. Weltkrieges rechtmäßig entstanden sei. Ich schätze diesen einstigen Minister der Noch-DDR wegen seiner politischen Lauterkeit sehr. Die DDR in einen historischen Vergleich mit der Hitlerdiktatur zu stellen, betrachte ich jedoch als einen „Griff in die falsche Kiste“. Andere würden von einem „Fehltritt“ sprechen. Die DDR war nicht „rechtmäßig“ im Ergebnis der Niederlage Hitlerdeutschlands in einem von diesem entfachten verheerenden Weltenbrand entstanden, sondern entsprach mit ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 und der nachfolgenden Entwicklung den völkerrechtlichen Festlegungen des Potsdamer Abkommens vom August 1945. In ihm wurden die Voraussetzungen eines antifaschistischen, entmilitarisierten und friedfertigen deutschen Staates festgelegt. Das geschah im Gegensatz zu der Deutschland spaltenden Gründung der BRD im Mai 1949, die sich alsbald anti-antifaschistisch, säbelrasselnd und dem deutschen Kapital weiterhin treu ergeben präsentierte.
Besonders „ausgewogen“ Argumentierende bezeichnen Unrecht in der DDR als etwas in jedem Staat und jeder Gesellschaft „völlig Normales“. Sie mögen damit zwar recht haben, der antikommunistischen Politfloskel vom „Unrechtsstaat DDR“ widersprechen sie damit aber noch nicht. Was als rechtens oder gegen das geltende Recht in einem souveränen, weltweit anerkannten Staat wie der DDR Verstoßendes zu bewerten ist, läßt sich nur mit einem subjektiven, inzwischen aus historischer Distanz getroffenen Urteil bestimmen. Jeder Staat nimmt sich berechtigterweise das Recht, gegen eine ihm von außen drohende Gefahr oder sein „Terrain“ unterwühlende „Maulwürfe“ im Innern vorzugehen. Er schafft sich hierfür Gesetze, die so lange kein Unrecht sind, wie sie nicht gegen das Völkerrecht und die deklarierten Menschenrechte verstoßen. Eine Verletzung geltenden Völkerrechts konnte der DDR weder im Verlauf ihrer 40jährigen Existenz noch „postum“ in den fast zweieinhalb Jahrzehnten seit ihrer Annexion durch die BRD nachgewiesen werden. Und schlüssige Beweise für Menschenrechtsverletzungen in der DDR sind die Erfinder des „Unrechtssystems“ und des „Unrechtsstaates“ bisher ebenfalls schuldig geblieben.
Ohne jede Einschränkung stelle ich fest: Die zunächst antifaschistisch-demokratische, dann sozialistische DDR war zeit ihres Bestehens dem Frieden, der Völkerfreundschaft und der sozialen Sicherheit ihrer Bürger verpflichtet. Ihr rechtsstaatliches Gesellschaftsmodell könnte ganz Deutschland eines Tages als Vorbild dienen.
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