Mütterrente aus der Trickkiste
Bei der Einführung einer durch die schwarz-rosa Koalition bereits im Vorfeld als Wohltat angekündigten Mütterrente hat das Merkel-Kabinett einmal mehr in die soziale Trickkiste gegriffen. Es ist doch skandalös, daß der Rentenzuschlag für ein vor 1992 geborenes Kind geringer ausfällt als für ein später zur Welt gekommenes.
Was steckt hinter dieser „Differenzierung“?
Obwohl die Regelung für ganz Deutschland gilt, richtet sie sich vor allem gegen Mütter aus dem Osten. Selbst in den letzten Monaten des Bestehens der DDR geborene Kinder sind hierzulande weniger wert als jene, welche im bundesdeutschen Glorienschein das Licht der Welt erblickten, Überdies sollen die geburtenstarken Jahrgänge, die es im Arbeiter-und-Bauern-Staat gab, der bourgeoisen Staatskasse nicht allzusehr zur Last fallen.
Immerhin mußte in den benachteiligten Jahrgängen dann noch von einem auf zwei Rentenpunkte pro Kind nachgebessert werden, ab 1992 auf drei. Ein Rentenpunkt im annektierten Osten entspricht derzeit monatlich 26,39 € brutto, im Westen aber 28,61 €. Welche Logik steckt hinter dieser offenkundigen Diskriminierung?
Ein bemerkenswertes Detail mehr: Wenn Frauen nach der Geburt wieder früh gearbeitet und auch zeitnah gut verdient haben, dann werden die zusätzlichen Rentenpunkte gar nicht oder nur teilweise in Rechnung gestellt. Daß davon vor allem Frauen im Osten betroffen sein werden – man geht von bis zu zwei Millionen aus –, liegt daran, daß in der DDR 90 % von ihnen einer geregelten Arbeit nachgingen und in den meisten Fällen nach einjähriger Babypause wieder in ihre Berufe zurückkehrten. Demgegenüber lag die Frauenerwerbsquote in der BRD während der 60er Jahre bei weniger als 20 % und erreichte 1989 nicht mehr als 37 %.
Die Mütterrente bevorzugt demnach vor allem westdeutsche Hausfrauen. Kein Wunder, daß dieses Gesetzesvorhaben von Beginn an ein Schlager der CSU-Ideologen gewesen ist.
Für Unmut sorgt auch eine weitere Regelung: Für Frauen, die vor dem 30. Juni dieses Jahres schon Rente bezogen hatten, wird die Mütterrente unabhängig vom früheren Verdienst angesetzt. Das sei schon bei einer vorausgegangenen „Reform“ so gehandhabt worden. Begründung: Da etwa neun Millionen Ansprüche neu berechnet werden müßten, wäre die BRD-Rentenversicherung dann ausschließlich damit befaßt.
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