RotFuchs 189 – Oktober 2013

Gilt in der BRD das Post- und Fernmeldegeheimnis?

Pustekuchen!

Volker Link

Artikel 10 des Grundgesetzes sieht den ausnahmslosen Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vor. Aber – Pustekuchen! Wer die ZDF-Sendung „Frontal 21“, die schon am 20. November 2012 unter dem Titel „Beschlagnahmt und vernichtet – Westen kontrolliert Ost-Post“ ausgestrahlt wurde, seinerzeit gesehen hat, weiß, was Sache ist. Die „Brüder und Schwestern“ in der DDR wurden jahrzehntelang beäugt, belauscht und ausspioniert. Die Westalliierten und deren Geheimdienste pochten dabei auf gewisse Vorbehalts- und Sonderrechte der Sieger – mit Wissen und Wollen der BRD-Machthaber. Als „Die Zeit“ 1963 dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorwarf, das im Grundgesetz verbürgte Brief- und Fernmeldegeheimnis ohne Unterlaß verletzt zu haben, erwiderte Bundesinnenminister Hermann Höcherl kaltschnäuzig: „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“ „Zeit“-Redakteur Theo Sommer konterte: „Unter diesen Verfassungsschützern sind aber Leute, die den ganzen Tag zwar nicht mit dem Grundgesetz, wohl aber mit der SS-Blutgruppentätowierung unterm Arm herumlaufen.“ Denn mit der Post- und Fernmeldeschnüffelei waren ausgerechnet ehemalige SS- und Gestapo-Leute beauftragt.

Der Historiker Prof. Josef Foschepoth von der Universität Freiburg ermittelte, daß allein zwischen 1955 und 1972 über 119 Millionen Postsendungen aus der DDR herausgezogen, geöffnet, kontrolliert, ohne Rechtsgrund beschlagnahmt und größtenteils vernichtet worden sind, darunter massenhaft Privatbriefe. 2012 erschien Foschepoths aufsehenerregendes Buch „Überwachtes Deutschland – Post- und Telefonüberwachung in der alten BRD“.

Im Internet stieß ich auf die Ankündigung eines Kolloquiums mit dem Wissenschaftler. Es fand in der Berliner Gauck-Birthler-Jahn-Behörde statt. In Begleitung eines sachkundigen „RotFuchs“-Freundes und ISOR-Experten begab ich mich am 10. April in die „Höhle des Löwen“. Prof. Foschepoth wies sehr detailliert nach, wie aktiv Post- und Zollbeamte, Staatsanwälte und Richter an den massenhaften Gesetzesverletzungen beteiligt waren. Das änderte sich auch nicht, als 1968 im Zuge der Notstandsgesetzgebung die Schnüffelei mit dem Gesetz zur Einschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) formell gestattet wurde. An die Stelle alliierter Vorbehaltsrechte traten nun streng geheime Vereinbarungen zwischen der BRD und den drei Westmächten. Die Bundesrepublik verpflichtete sich, sämtliche Informationen, die aus Gründen der „nationalen Sicherheit“ anfielen – also Briefe, Fernschreiben und Tonbandmitschnitte – an die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs durchzureichen. Das G-10-Gesetz habe es westdeutschen und alliierten Diensten ermöglicht, ihre spezifischen Mittel nach eigenem Gutdünken einzusetzen, ließ Prof. Foschepoth wissen.

Mit der als Wiedervereinigung deklarierten Annexion der DDR sollte die BRD angeblich ihre volle Souveränität erlangen. Doch unklar ist, ob die alten Geheimabkommen zwischen ihr und den drei Westmächten noch immer gelten. Für Prof. Foschepoth steht dies außer Frage. „Frontal 21“ erkundigte sich bei mehreren Behörden, erhielt aber nur vom Bundesinnenministerium eine Antwort: „Aufgrund der Komplexität der Sach- und Rechtslage ist derzeit keine abschließende Bewertung möglich“, hieß es ausweichend.

In Anbetracht jüngster Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden erlangen die Feststellungen des Freiburger Forschers besondere Relevanz, hat er doch nachgewiesen, daß die BRD-Regierung aufgrund mit den Westmächten geschlossener Verträge bis heute zu engster geheimdienstlicher Zusammenarbeit verpflichtet ist. Das Überwachungssystem der USA sei zwar reorganisiert worden, doch die NSA behalte seither die wichtigsten Objekte per Satellit aus dem All im Blickfeld. Außer einer Anpassung an die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts habe sich bis heute wohl kaum etwas geändert. Es versteht sich von selbst, daß weder die deutschen Geheimdienste noch Frau Merkel oder der prinzipiell ahnungslose Innenminister Friedrich von all dem etwas wissen.

Prof. Foschepoth ließ sich übrigens in der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde auch durch Teilnehmer, die behaupteten, die Post- und Telefonüberwachung der DDR sei deshalb völlig anders zu bewerten, weil sie allein der Ausspionierung ihrer Bürger gedient habe, während die BRD feindliche kommunistische Ideologien habe abwehren müssen, nicht aus der Ruhe bringen. Er konterte mit dem Hinweis auf Rechtsstaatlichkeit. In seinem Buch liest man dazu: „Es war nicht alles so glatt, so rechtsstaatlich, so demokratisch, so glücklich und so erfolgreich, wie manche Darstellung zur Geschichte der Bundesrepublik suggeriert.“