Wie die BRD-Regierung den Hexenjägern Steuer-Milliarden
in den Rachen warf
Rückfall ins tiefste Mittealter
Immer wieder lese ich, mit welch finanziellem Aufwand die Behörde des Bundesbeauftragten für die „Stasi“-Unterlagen (BStU) das Archiv des MfS der DDR „aufzuarbeiten“ versucht. Dafür werden alljährlich mehr als 100 Millionen Euro an Steuergeldern verpulvert. In der „Behörde“ beschäftigt man mehr als 1600 Mitarbeiter.
Bei diesem enormen Einsatz von Steuergeldern mit dem Ziel, nachträglich herauszufinden, wer wohl für die „Stasi“ gearbeitet haben könnte, stellte ich mir die Frage: Welche Steuergelder wurden eigentlich bei uns, in der Alt-BRD, für die Aufklärung von Naziverbrechen aufgewendet? Im Zeitalter des Internets besitzt ja auch ein Rentner die Möglichkeit, sich Informationen zu beschaffen, die er in der Zeit des Kalten Krieges nicht besaß.
Hier Zahlen und „Leistungen“ einer ähnlich nutzlosen, jährlich viele Millionen Euro verschlingenden Institution, der „Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“
Ich begann also die Suche, was aber nicht so leicht war, wie ich es mir vorgestellt hatte. Stationen meiner Recherche waren zunächst das Bundesarchiv des SPD-Vorstandes und die parteinahe Friedrich-Ebert-Stiftung. Ohne Erfolg. Nach über einem Jahr ergebnislosen Nachforschens geriet ich dann an die Württembergische Landesbibliothek. Dort erhielt ich die Auskunft, daß die Haushaltsrechnungen von Baden-Württemberg für die Jahre 1958 bis 1989 in der Bayerischen Staatsbibliothek archiviert seien. So war ich endlich am Ziel der Suche angelangt. Bei einer Fahrt in das 170 Kilometer entfernte München wurde ich fündig. Dort bekam ich sämtliche Daten des bereits genannten Zeitraums. Mir fiel sofort auf, daß die Adenauer-Regierung erst 13 Jahre nach Kriegsende dazu bereit war, eine Behörde zur Aufklärung der NS-Verbrechen ins Leben zu rufen. Die BStU wurde demgegenüber bereits im Jahr nach der „Wiedervereinigung“ gegründet.
Vorweg sei gesagt: Die Zahlen für die Aufklärung unter Hitler begangener Verbrechen habe ich den Haushaltsrechnungen (1958–1989) von Baden-Württemberg und die Zahlen der Aufarbeitung des MfS der DDR (1991–2014) den jeweiligen Tätigkeitsberichten der „Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ entnommen.
Gauck | Birthler | Jahn |
Für die Aufklärung von Naziverbrechen stellten die Regierungen der Alt-BRD insgesamt 32 082 804 Euro zur Verfügung. Allein die Personalkosten in der Ludwigsburger Zentralen Stelle betrugen 28 197 652 Euro. In der Spitzenzeit waren dort 121 Mitarbeiter beschäftigt.
Für die BStU mußten die Steuerzahler von ihrer Gründung im Jahr 1991 bis 2014 insgesamt 2 262 233 272 Euro aufbringen. Die Personalkosten beliefen sich in der BStU auf 1 831 399 016 Euro. 1994 waren dort 3162 Mitarbeiter, im Jahre 2014 immer noch 1605 Mitarbeiter beschäftigt. 2014 betrug das Jahresdurchschnittsgehalt eines BStU-Mitarbeiters 49 131 Euro. Doch interessanter wird diese Zahl noch, wenn man das jährliche Durchschnittsgehalt dort mit anderen Branchen vergleicht. In der Metallurgie belief es sich zum Beispiel auf 53 000 Euro.
Erschüttert mußte ich feststellen, daß die BStU in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 ebenso viele Steuergelder in Anspruch nahm, wie die Ludwigsburger Zentrale Stelle für die Aufklärung der NS-Verbrechen in 31 Jahren den aufeinanderfolgenden Alt-BRD-Regierungen wert war.
Ich konnte das zuerst nicht glauben. So habe ich sämtliche Zahlen nochmals nachgeprüft. Für die BStU mußten die Steuerzahler tatsächlich 70mal mehr zahlen als für die Aufklärung der Untaten Hitlerdeutschlands. Ich konnte mir diese enorme Diskrepanz nicht erklären. So überlegte ich, wer mir wohl mehr Auskunft als die im Bundestag vertretenen Parteien erteilen könnte. Bis auf „Die Linke“ waren alle anderen Parteien einschließlich der FDP während dieser Jahre in Regierungsverantwortung. So schrieb ich an alle Fraktionsvorsitzenden im Reichstagsgebäude und stellte ihnen zwei Fragen:
Was sind die Gründe, daß das für die BStU im 25-Jahre-Vergleich 152mal mehr an Steuermitteln aufgewendet wurde als für die Aufklärung von Naziverbrechen? Warum wird in der BStU eigentlich 26mal mehr Personal benötigt als seinerzeit für die Zentrale Stelle in Ludwigsburg?
Im Jahre 2014 betrug das Durchschnittsjahresgehalt der Mitarbeiter der BStU 49 131 Euro. Frage: Ist meine Annahme richtig, daß bei einem solchen Supergehalt die BStU alles unternehmen wird, damit diese aus Steuermitteln finanzierte Behörde niemals aufgelöst wird? Falls ich mit meiner Annahme falsch liege, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir auch die Gründe dafür nennen würden.“
Die Partei Die Linke antwortete umgehend. Die FDP gab mir den Rat, ich solle mich doch an die Bundesregierung wenden. Das war mir zuwenig. So erinnerte ich diese Partei daran, daß sie immerhin 32 Jahre in der BRD Regierungsverantwortung getragen habe. Bei den anderen Parteien herrschte absolute Funkstille. Nach vier Wochen habe ich sie an meine Fragen erinnert. Bündnis 90/Die Grünen gaben mir jetzt ebenfalls den Rat, ich solle mich doch an die Bundesregierung wenden. Daraufhin erinnerte ich sie an die Tatsache, daß sie zwischen 1998 und 2005 der Bundesregierung angehört hätten. Endlich – zehn Wochen nach meiner ersten Anfrage – bekam ich Antworten auch von CDU/CSU und SPD.
Hier die Reaktion der SPD: „Die Aufarbeitung ist eine sehr komplexe Angelegenheit, die diverse Bereiche des sozialen und gesellschaftlichen Lebens betrifft. Um all den verschiedenen Aufgaben, vom Gedenken über die Aufklärung bis hin zum künftigen Umgang gerecht zu werden, braucht es eine breit angelegte Aufarbeitungslandschaft. So ist für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit nicht allein die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg (ZSt) zuständig, sondern neben ihr auch viele weitere Gedenkstätten, Forschungseinrichtungen, Museen, Archive und viele andere Erinnerungsorte, die sich mit der (doppelten) geschichtlichen Vergangenheit Deutschlands auseinandersetzten. Die Arbeit der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR hat eine große nationale und internationale Bedeutung für den Umgang mit der diktatorischen Vergangenheit. Da seit dem Ende der SED-Diktatur nunmehr über 25 Jahre vergangen sind und sich seitdem auch hier eine vielfältige Aufarbeitungs- und Gedenkstättenlandschaft aus zivilgesellschaftlichen Initiativen und staatlichen Einrichtungen gebildet hat, stellen Sie hier zu Recht die Frage nach den Entwicklungsperspektiven dieser Sonderbehörde.“
Die CDU/CSU schrieb mir: „Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß wir der Aufarbeitung unserer jüngeren deutschen Geschichte während der Zeit des Nationalsozialismus genügend Bedeutung beimessen und die Erinnerung wachhalten. Das ist und bleibt breiter politischer Konsens und ist auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD festgeschrieben: ‚Die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und den Widerstand gegen das NS-Regime auch in seiner europäischen Dimension werden wir wachhalten. Dem systematischen Völkermord an den europäischen Juden sowie an anderen Völkern und Gruppen wird in der deutschen Erinnerungskultur immer eine außerordentliche Bedeutung zukommen. … Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag.‘“
CDU/CSU wie SPD gingen also mit keiner Silbe auf meine beiden konkreten Fragen ein. Ich werde jedoch so lange nachfragen, bis mir alle Parteien diese beantwortet haben. Daß mein Drängen durchaus berechtigt ist, zeigt mir der Beitrag von Joachim Riedel in dem Buch „Die Ermittler von Ludwigsburg. Deutschland und die Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“. Es wurde 2008 im Auftrag des Fördervereins Zentrale Stelle e. V. herausgegeben. In diesem Artikel stellt Riedel fest: „Die Start- und Rahmenbedingungen waren für die Aufarbeitung des NS-Unrechts von Anfang an in vielfacher Hinsicht wesentlich ungünstiger als für die Aufarbeitung des SED-Unrechts, mit der Folge, daß letztere schon nach rund 10 Jahren im wesentlichen beendet war, während die Aufarbeitung des NS-Unrechts noch immer andauert und erst allmählich dem Ende entgegengeht.“ Legt man diese Zeitangabe zugrunde, dann ist im Jahr 2000 das Wesentliche in Sachen „Aufarbeitung des SED-Unrechts“ erforscht gewesen. Für die Steuerzahler stellt sich da schon die berechtigte Frage, warum dann bis 2019 jährlich über 100 Millionen Euro für etwas ausgegeben werden sollen, das ja schon lange bekannt ist. Ich erspare mir an dieser Stelle weitere Anmerkungen. Wer die Presseberichte zur „Arbeit“ dieser Behörde verfolgt, vermag unschwer zu erkennen, weshalb und für welche Zwecke sie weiterhin gebraucht wird – zu Lasten der Steuerzahler, versteht sich.
Bei der Betrachtung der Unsumme von 2 262 233 272 Euro an Steuergeldern, die für die BStU verschleudert wurden, stellt sich die Frage, wie lange das noch so weitergehen soll. Bis 2019 ist die Aufrechterhaltung der BStU vom Bundestag beschlossene Sache, wodurch sich diese Summe auf 3 Milliarden Euro erhöhen dürfte. Bei solchen Superbeträgen – ich denke hier auch an das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen in der BRD – kann ich es mir einfach nicht vorstellen, daß diese einst mit Herrn Gauck an der Spitze begründete BStU, für deren Aufrechterhaltung seine Nachfolger gesorgt haben, jemals „nach getaner Arbeit“ aufgelöst werden dürfte. Wer ihr „Treiben“ über die Jahre verfolgt hat, kann heute schon ermessen, welche Aktivitäten in die Wege geleitet werden dürften, um die Abgeordneten im Reichstag zu einem Votum für die Unersetzbarkeit dieser dubiosen „Behörde“ gelangen zu lassen.
Ganz abgesehen vom politischen Auftrag der BStU frage ich mich als einfacher Bürger, welchen Nutzen die bundesdeutschen Steuerzahler von einer Institution haben sollen, für die ihre Regierung weiterhin Jahr für Jahr 100 Millionen Euro auszugeben gedenkt. Bisher konnte mir diese Frage noch niemand beantworten.
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