Terror als Folge von Krieg
Noch bis weit in das laufende Jahr hinein ist auf dem Berliner Breitscheidplatz ein Meer aus Kerzen und Blumen für die Opfer des Terroranschlages zu sehen gewesen. Auf unzähligen Plakaten konnten Einwohner und Touristen nur ein Wort lesen: „Warum?“ Diese Frage kann beantwortet werden: In einer wegen Öl und Gas durch USA und westliche „Wertegemeinschaft“ destabilisierte Region wachsen Not, Elend, Wut und Aggression. Einer übermächtigen Tsunamiwelle gleich erreichen deren Ausläufer nun auch Deutschland. Eine Antwort auf Kriege ist Terror.
Es gab vor Jahren einige wenige Abgeordnete des Bundestages – neben PDL-Stimmen waren auch SPD- und Grünen-Parlamentarier darunter –, die in Parlamentsdebatten genau vor einer derartigen Entwicklung gewarnt hatten. Doch sie waren in der Minderheit, und so wurden sie von der Mehrheit des Hohen Hauses niedergeschrieen und verhöhnt.
Und heute? Wie reagieren die politisch Verantwortlichen auf diese neue „Gefährdungslage“? Der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Ralf Stegner ließ verlauten: „In einer freiheitlichen Demokratie ist absolute Sicherheit nicht möglich.“ Eine Bankrotterklärung? Einmal mehr muß die Frage aufgeworfen werden, wozu es in der BRD eigentlich drei Geheimdienste in Gestalt von Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischem Abschirmdienst gibt. Und was ist mit dem Bundeskriminalamt und diversen Landeskriminalämtern? Die Familien der zwölf Todesopfer wird der Gedanke wenig trösten, daß ihre Angehörigen „in Freiheit“ umgekommen sind.
Doch die Bundesregierung kann sich diesbezüglich vornehm zurücklehnen. Die Behelfsverfassung der BRD – besser bekannt als Grundgesetz – sieht nämlich ein Recht auf Sicherheit ihrer Bürger nicht vor. Dennoch gibt es die Pflicht des Staates, für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Stichworte sind die darin verankerten Rechte auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit. Auch Artikel 13 Absatz 4 des Grundgesetzes beinhaltet das Thema Sicherheit: „Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.“
Im Fall des Berliner Attentäters Anis Amri wird die Anwendung dieser Gesetzesvorschrift wohl nicht in Betracht gezogen worden sein. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte den 24jährigen Tunesier zwar seit März 2016 wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat auf dem Schirm. Angeblich hatte auch ein V-Mann über das Ziel Amris informiert, daß dieser Anschläge in der BRD begehen wolle. Amri lenkte derweil geschickt mit „Kleinkriminalität“ wie Drogenhandel oder Körperverletzung ab, und die Sache verlief im Sande. Das schreckliche Ergebnis ist bekannt. So muß konstatiert werden, daß die Sicherheitsorgane der BRD nach ihrem Versagen bei der NSU-Mordserie den nächsten Skandal produziert haben.
Nachricht 214 von 2043