Was will die Bundesluftwaffe in Syrien?
Nach dem Abschuß des russischen Flugzeugs vom Typ Suchoi 24 durch „unsere“ türkischen NATO-Verbündeten meinte US-Präsident Obama, jedes Land habe das Recht, sein Territorium und seinen Luftraum zu verteidigen.
Seit über einem Jahr führt eine internationale Koalition mit den USA an der Spitze den Luftkrieg gegen den „Islamischen Staat“ (IS) in Syrien und Irak mehr oder weniger erfolglos. Ein völkerrechtliches Mandat für diese Kriegshandlungen auf der Grundlage des Kapitels VII, Art. 41, 42 der Charta der Vereinten Nationen liegt dafür nicht vor. Allerdings gibt es eine zweite völkerrechtliche Möglichkeit für Kampfeinsätze ausländischer Truppen. Von ihr hat der rechtmäßige syrische Präsident Assad jedoch nur gegenüber Rußland Gebrauch gemacht.
Es ist somit der einzige Staat, der legal Militärflugzeuge über syrischem Hoheitsgebiet einsetzen darf.
Demgegenüber besitzt die Entsendung von Kampfflugzeugen durch sieben fremde Mächte für Luftschläge auf syrischem Territorium keinerlei völkerrechtliche Grundlage. Das wissen Frau Merkel und ihr Außenminister Steinmeier sehr genau. Um so frappierender ist es, daß sich die BRD mit Billigung einer Bundestagsmehrheit an diesem Völkerrechtsbruch mit sechs Kampfmaschinen beteiligt, wobei dieser Kriegseinsatz nicht ohne reale Gefahr für Leib und Leben deutscher Soldaten erfolgt. Denn Syrien soll ja inzwischen auch über von Rußland gelieferte Raketensysteme zur Luftverteidigung verfügen, mit denen es sich gegen jeden unerwünschten Eindringlich verteidigen kann.
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